Alexander Theek auf LinkedIn: #vbr #vbrgreen #sustainability #nachhaltigkeitsberichterstattung #esrs… (2024)

Alexander Theek

Rechtsanwalt | Sustainability-Auditor (IDW) |Head of ESG & Sustainability Services VBR

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Vielen Dank Louis Schulze, dass Du mich ein zweites Mal in Deinen Podcast eingeladen hast! Ich freue mich schon auf unser gemeinsames Webinar zum Thema "Sustainability-Reporting für KMU", bei dem wir kleine und mittlere Unternehmen über Möglichkeiten der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung aufklären und die mittelbaren Folgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD & ESRS besprechen. Zu dem Webinar können sich Interessierte unter folgendem Link anmelden:https://lnkd.in/eZE6bwEx#VBR #VBRgreen #Sustainability #Nachhaltigkeitsberichterstattung #ESRS #CSRD

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    Am 16.05.2024 hat die EU-Kommission zu einem interessanten Format geladen, in dessen Vordergrund die europäischen und nationalen Bemühungen zur Unterstützung der Unternehmen bei der Bewältigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS, standen. Es wurde über Hilfestellungen für die Berichterstattung, aber auch Probleme der Unternehmen, bei der Umsetzung der Regulatorik referiert und diskutiert. Zutreffend wurde angebracht, dass die Wesentlichkeitsanalyse viele Unternehmen vor eine echte Herausforderung stellt und der Wunsch der Unternehmen groß ist, feste Anhaltspunkte dafür zu erhalten, welche Angabepflichten sie zu erfüllen haben. Zwar wurden die von der EFRAG veröffentlichten Implementation Guidances (IG 1-3) lobend erwähnt, gleichzeitig wurde allerdings auch angemerkt, dass diese Unterstützungen sich an eine fachkundige Leserschaft richten und „Einsteiger“ überfordern. Bei der EFRAG befinden sich daher weitere Hilfs-Materialien in Planung, die den Einstieg in die Thematik erleichtern sollen. Allerdings ist den Unternehmen nicht anzuraten, die Befassung mit den ESRS bis zum Erscheinen dieser Dokumente aufzuschieben. Bis Ende des Sommers soll es weitere Implementation Guidance zu Übergangsplänen zur Klimaneutralität (Angabepflicht ESRS E1-1) sowie ein Mapping zwischen Angabepflichten und den, in ESRS 1 Anlage A AR 16 benannten, Nachhaltigkeitsaspekten geben. Insbesondere die Aussage zum Mapping ist erfreulich, da die Abhandlung dieses Punktes im Rahmen einer deutlich weniger hilfreichen „Explanation“ im Raum stand. Zur Darstellung der nationalen Bemühungen referierte Isabelle Krahe vom DNK über die (begrüßenswerte) in Arbeit befindliche Web-Plattform des DNK, die Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS unterstützen soll (Launch voraussichtlich Anfang 2025).Da die Veranstaltung „fully packed“ mit Informationen war und die vollständige Wiedergabe dieses Format sprengen würde, freue ich mich darauf den Expert dialogue mit Louis Schulze, in seinem Podcast FUTUR3, zu beleuchten. Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Alexandra Jour-Schroeder (Deputy Director-General der DG FISMA), dass zur Wahrung eines für die Unternehmen tragbaren Maßes anhält: „I think we are all on a quiet interesting learning curve. Not just companies but also the auditors, who will play an important role in this, supervisors and standard setters. And here I want to be very clear, we are all starting a process, we are not yet at the end and therefore in our view it is of utmost importance that everyone who is involved in this journey takes a practical approach a proportioned approach, knowing that also the quality of reporting will improve over time. The first meal you cook is not as good as the one you cook after 25 years of experience.” Unternehmen, die Unterstützung auf Ihrem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, stehen wir mit dem VBR Sustainability Services Bereich zur Seite.Kontaktaufnahme gerne auch per LinkedIn.

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    Vielen Dank an Louis Schulze für die Einladung in seinen hervorragend und professionell geführten Podcast. Wir haben versucht, die ohnehin schon komplexe Materie in einem bodenständigen und lockeren Format verständlich darzulegen und wiederkehrende Fragen von Unternehmen zu beantworten. Da es in dem Podcast auch um die Frage geht, wie ich eigentlich zum Thema ESG und Nachhaltigkeitsberichtserstattung gekommen bin, möchte ich diese Gelegenheit nutzen mich bei Prof. Dr. Sebastian Mirbach zu bedanken. Ohne Deinen „Geistesblitz“ wäre ich nicht in diesem Bereich gelandet, der mir jeden Tag so viel Freude bereitet!

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    Vergangene Woche hatte ich das Vergnügen mich ausgiebig fachlich mit Herrn Carsten Zielke, Dr. sowie seinem ESG-Analysten-Team auszutauschen. Unser Austausch reichte von Best Practice Ansätzen zur Wesentlichkeitsanalyse, über das geplante ISO-Mapping der DIN zwischen ISO-Normen und ESRS Angabepflichten, bis hin zu ESG-Ratings für die Finanz- und Realwirtschaft. Dr. Zielke ist nun seit gut 20 Jahren Teil der EFRAG (European Financial Advisory Group) und ist in verschiedensten Gremien aktiv gewesen. Nachdem er sowohl bei der Ausarbeitung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) als auch der ESRS (European Sustainability Reporting Directive) mitwirkte, arbeitet er aktuell an den Sektor-Standards für die Finanzwirtschaft mit. Wir freuen uns auf spannende gemeinsame Projekte und die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen: -Validierung von Umweltzielen -Taxonomiekonformitätsprüfung i.R.d. EU-Taxonomie -ESG-Ratings für Nachhaltigkeitsberichte.Wir haben bereits früh erkannt, dass sowohl die ESG-Beratung als auch perspektivisch die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, einer Vielfalt an kompetenten und verlässlichen Partnerschaften bedarf. Dadurch blicken wir bereits jetzt auf ein breites Netzwerk von ausgezeichneten Unternehmen, mit denen wir uns hervorragend ergänzen. Das „VBR Sustainability Network“ wird ergänzt durch einen fortwährenden Austausch mit geschätzten WP-Kollegen aus mittelständischen Kanzleien (um bei all den hochtrabenden Themen nicht den Blick für den Mittelstand zu verlieren 😉)

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    Neuigkeiten der EFRAG zur Frage ID 177: „Gibt es einen Abbildungszusammenhang (Mapping) zwischen den in ESRS 1 Anlage A AR 16 aufgelisteten Nachhaltigkeitsaspekten und den Angabepflichten in den aktuellen Standards oder muss bei der Entscheidung, welche Angaben für einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt erforderlich sind, ein Ermessen angewendet werden?“Auch mir wurde diese Frage bereits häufig gestellt, die aus dem (begründeten) Bedürfnis nach Vereinfachung resultiert und eine echte Handhabungserleichterung darstellen würde. Dieses Mapping existiert derzeit nicht und eine Überführung der Nachhaltigkeitsaspekte in Berichtspflichten stellt Rechtsanwendende, welche die Systematik der ESRS noch nicht durchdrungen haben, vor große Probleme.Daher hat die ursprüngliche Entscheidung, die Frage ID 177 mit einer „Implementation Guidance“ (IG4) zu beantworten und das gewünschte Mapping seitens der EFRAG zu erstellen, durch betroffene Unternehmen großen Anklang gefunden. Morgen will das SR TEG jedoch darüber beraten, eine Reklassifizierung vorzunehmen und die Frage mit einer „Explanation“ zu beantworten. Das EFRAG Sekretariat befürchtet, dass das Mapping eine „Check-Listen-Mentalität“ sowie einen mechanischen Ansatz bei der Wesentlichkeitsanalyse begünstigen könnte. In der Praxis kommt an dieser Stelle allerdings oftmals Software zum Einsatz. Die Softwarelösungen beinhalten nach Einspielung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte eine automatische Überführung in Berichtspflichten und stellen eine wichtige Hilfestellung dar. Von Unternehmen wird allerdings erwartet, dass sie diese Zuordnung - trotz ihrer Komplexität - auch ohne Software bewältigen. Mir ist in der Praxis jedoch noch kein Fall begegnet, bei dem die Nutzung einer Software mit einer Zuordnungsfunktion Auswirkung auf die Wesentlichkeitsanalyse gehabt hätte. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Arbeitserleichterung bei einem der Wesentlichkeitsanalyse nachgelagerten Schritt (oder einem letzten Schritt, wenn man die Wesentlichkeitsüberlegungen, die aus ESRS 1 Anlage E folgen, noch unter die Wesentlichkeitsanalyse subsumieren wollte). Die Argumentation der EFRAG „hinkt“ meiner Auffassung nach. Das Mapping der EFRAG würde die Rechtssicherheit von Softwareanwendungen erhöhen, da die Hersteller ihr Mapping an das der EFRAG angleichen könnten. Dies würde eine einheitliche Anwendung der ESRS fördern und möglichen Fehlern vorbeugen. Zudem würden Unternehmen die „händisch“ vorgehen, eine erhebliche Unterstützung erhalten, die vor dem Hintergrunde des gesamten Aufwands der Berichterstattung mehr als gerechtfertigt scheint. Unternehmen, die diese oder ähnliche Fragen haben, stehe ich gerne unterstützend zur Verfügung.#VBR #Nachhaltigkeitsberichterstattung #CSRD #ESRS

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    Lange haben wir auf den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gewartet. Kurz und schmerzlos „hier ist das Ding“:

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    „Totgeglaubte leben länger“ Auch wenn die finale Abstimmung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) mehrfach verschoben wurde und einige die Richtlinie für diese Legislaturperiode bereits abgeschrieben hatten, war es gestern nun so weit. Am 15.03. haben die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht, für den von der belgischen Ratspräsidentschaft überarbeiteten Kompromissvorschlag, gegeben. Nach der Zustimmung des AStV bedarf es jetzt noch der offiziellen Zustimmung des Rates und des EU-Parlaments. Bei normalem Gang der Dinge dürfte dies nur eine Formalität sein - aber was lief bei der CS3D schon normal.Anwendungsbereich: 🟢Einzelunternehmen / Muttergesellschaften von Gruppen mit 1000 Mitarbeitern (zuvor: 500) und 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen weltweit (zuvor: 150 Mio. EUR).🟢Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse in der EU erzielen. 🛑 Streichung der geringeren Größenkriterien für Unternehmen aus Hochrisikosektoren.🟢Schrittweise Anwendung der Richtlinie in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße:1️⃣ Nach 3 Jahren (2027) erstmalige Anwendung für Unternehmen mit > 5000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatzerlösen. 2️⃣ Nach 4 Jahren (2028) erstmalige Anwendung für Unternehmen mit > 3000 Mitarbeitern und 900 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen. 3️⃣ Nach 5 Jahren (2029) erstmalige Anwendung für Unternehmen mit > 1000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen. 🌱 Unternehmen, die einen CSRD | ESRS konformen Übergangsplan für den Klimaschutz nach ESRS E1-1 aufstellen, erfüllen hiermit auch die Vorgaben, welche die CS3D an den Übergangsplan stellt. Diese Harmonisierung ist begrüßenswert. #VBR #CS3D #Sustainability #ESG

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